KfW-Förderung Einbruchschutz
Ab November 2015 können bei der Förderbank KfW-Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zum Schutz vor Einbrechern beantragt werden. Bei der KfW wird das Programm unter dem Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ geführt.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
» Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
» Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 (oder besser)
» Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. Bsp. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
» Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. Bsp. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
» Einbau von intelligenten Systemen für Haustüren (z. Bsp. Kamerasysteme, intelligente Türschlösser)
» Einbau von Türspionen
» mehr Infos und die Formulare